Förderungen

Gemeinsam Stark - Fördertopf für Aktionen und Feste am Tag der Nachbarschaft 2025

Der Tag der Nachbarschaft am Freitag, den 23. Mai 2025, ist ein bunter Aktionstag, der Nachbar:innen den idealen Anlass bietet, sich kennenzulernen, Freundschaften zu schließen und das Miteinander zu feiern.

Ab sofort können Nachbar:innen, Organisationen, Kommunen und lokale Gewerbe ihre vielfältigen Nachbarschaftsaktionen anmelden. Neben dem kostenlosen Mitmach-Set können sich Organisationen und Privatpersonen erstmals auf eine Förderung bewerben.

Der Fördertopf „Gemeinsam Stark", gefördert von der Beisheim Stiftung, unterstützt 2025 Aktionen finanziell, die sich gegen Vereinsamung und für mehr Miteinander einsetzen. Privatpersonen können sich für eine Förderung in Höhe von 50 Euro bewerben. Organisationen haben die Möglichkeit, 300 Euro zu beantragen.

Bewerbungsfrist: 28. April 2025

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Deloitte-Stiftung: Hidden Movers Award 2025

Mit dem Hidden Movers Award zeichnet die Deloitte-Stiftung einmal pro Jahr Projekte aus, die einen gezielten, praktikablen, effizienten und vor Ort wirkenden Beitrag zur Verbesserung in unserem Bildungssystem leisten.

Die Bildungsinitiativen und -projekte sollen sich insbesondere an den differenten Lebenssituationen der Zielgruppe (13 bis 30 Jahre, 3 bis 30 Jahre für den Kutscheit-Sonderpreis für Sprachförderung) orientieren und deren Lebensbedingungen, Berufs-, Zukunfts- und Integrationsperspektiven durch gezielte Bildungsangebote verbessern.

Durch die Vermittlung nachhaltiger Methodenkompetenzen befähigen Hidden Mover Projekte junge Menschen eigenständig zukunftsrelevante Kompetenzen zu entwickeln und ihr volles Potenzial zu entfalten. Dabei können die Lösungsansätze kurativ, präventiv und/ oder systemisch sein.

Der Kutscheit-Sonderpreis für Sprachförderung unterstreicht, dass zureichender Sprachkompetenz hierbei eine eigene und besondere Bedeutung zukommt.

Die besten Projekte werden mit insgesamt 75.000 Euro gefördert, davon werden 25.000 Euro für den Kutscheit-Sonderpreis für Sprachförderung vergeben. Darüber hinaus erhalten die Gewinnerprojekte ein Coaching durch die Social Entrepreneurship Akademie und eine sechsmonatige Pro-bono-Beratung durch Expertinnen und Experten von Deloitte.

Bewerbungsfrist: 30. April 2025

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Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung

In seinem Programm "Allgemeine Projektförderung" unterstützt der Fonds Soziokultur konkrete soziokulturelle Projektideen. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort als Aktive in der Konzeption und Durchführung mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Gesucht werden die besten Projektideen, mutige Ansätze und innovative Formate mit Modellcharakter.

Am 25. und 28. April finden digitale Infoveranstaltungen statt, für die man sich online anmelden kann.

Bewerbungsfrist: 2. Mai 2025

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DOSB: Sterne des Sports 2025

Die „Sterne des Sports“ sind Deutschlands bedeutendste Auszeichnung für das gesellschaftliche Engagement von Sportvereinen. Es werden Initiativen ausgezeichnet, die sich über ihr sportliches Angebot hinaus gesellschaftlich engagieren, z.B. indem sie aus- und weiterbilden, die politische Bildung fördern, innovative digitale Arbeitsweisen nutzen, die Gleichberechtigung und Diversität fördern u.w.m.

Die Teilnahme am "Sterne des Sports"-Wettbewerb 2025 kann auf zwei Wegen erfolgen. Zum einen können sich Sportvereine mit einem bereits abgeschlossenen Projekt bis zum 30. Juni 2025 bewerben. Wenn zur Realisierung der Initiative im Vorfeld Gelder benötigt werden, dann kann zunächst ein Crowdfunding-Projekt angelegt werden. Nach erfolgreicher Finanzierung und Umsetzung ist ebenfalls eine Bewerbung für den Wettbewerb möglich.

Teilnehmen können alle unter dem Dach des DOSB organisierten Sportvereine, also alle Sportvereine, die Mitglied von Landessportbünden, Spitzenverbänden oder Verbänden mit besonderen Aufgaben sind.

Bewerbungsfrist: 30. Juni 2025

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Aktion Mensch: Mikroförderung Barrierefreiheit

Die Aktion Mensch fördert mit ihren Mikroförderprogramm die Barrierefreiheit, Sensibilisierung und den Aufbau von Netzwerken. Sie möchte, dass alle Lebensbereiche für Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Möglich wird dies zum Beispiel durch verschiedene Maßnahmen beim Umbau und der Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit) oder der Gestaltung von Webseiten (digitale Barrierefreiheit). Auch Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) sowie technische Unterstützung wie Elektro-Fahrräder, die die Mobilität von Menschen mit Behinderung erhöhen (beispielsweise Rikschas oder Tandems mit E-Motor) gehören dazu.

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Organisationen und Unternehmen zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. Damit endet auch die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit über die Aktion Mensch zu erhalten. Bis es soweit ist, stellt die Aktion Mensch noch einmal bis zu 5 Millionen Euro für die Herstellung von Barrierefreiheit auf Webseiten zur Verfügung.

Der Zuschuss beträgt maximal 5.000 Euro. Eigenmittel sind nicht erforderlich.

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