Demokratie-Förderprogramm „100 mal 500 für die Demokratie“
Demokratie

Ziel des Förderprogramms ist es, ehrenamtliche demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen und sie bei der Umsetzung ihrer Vorhaben und Projekte zu fördern.
Der Förderzeitraum für das Jahr 2025 beginnt ab dem 01. Januar 2025. Anträge können ab sofort bis zum 31. Oktober 2025 gestellt werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antrags- und zuwendungsberechtigt ist nur, wer die mit diesem Programm verbundenen Ziele verfolgt und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt.
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind:
- Kommunale Gebietskörperschaften (kreisfreie und kreisangehörige Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz)
- Gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen (Vereine, Stiftungen)
- Projekte und Initiativen ohne Rechtsstatus und anerkannte Gemeinnützigkeit
- Schulische und studentische Initiativen, Zusammenschlüsse oder Vereinigungen
- Anerkannte Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden demokratiebildende Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen politischen Themen
- Veranstaltungsformate zur Würdigung der Demokratie
- Projekte der demokratischen Beteiligung im lokalen Raum
- Projekte der Kooperation und Vernetzung von Zivilgesellschaft, Kommunen, Unternehmen, Wissenschaft, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Bildungseinrichtungen mit dem Ziel der gemeinsamen Demokratiestärkung
- Projekte der Demokratiebildung
- Projekte und Maßnahmen, die sich gegen Ausgrenzung, Diskriminierung, Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit richten
- Projekte und Maßnahmen, die sich für Vielfalt, Toleranz, Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen
Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die der parteipolitischen Werbung dienen.