Projekte zur Zusammenarbeit von Unternehmen und Vereinen

Fördermittel

Lokale Projekte, die zur Förderung der Zusammenarbeit von Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen führen, werden von der Staatskanzlei RLP mit bis zu 5.000 Euro gefördert.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kommunen oder gemeinnützige Vereine, die das Projekt vor Ort umsetzen. Die Förderung ist fortlaufend, ein Antrag kann jederzeit eingereicht werden.

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