KI-Kennzeichnungspflicht für Vereine

KI

Transparenzpflicht seit August 2026

Künstliche Intelligenz unterstützt zunehmend die Arbeit in Verein und Ehrenamt. Dabei ist die Transparenzpflicht nach Art. 50 EU AI Act relevant, die am 2. August 2026 gilt. Ziel ist, dass man KI-erzeugte oder durch KI manipulierte Inhalte erkennen kann.

Dabei geht es vor allem um

  • KI-generierte Bilder für Social Media
  • KI-generierte Videos
  • KI-generierte Audioaufnahmen
  • Deepfakes oder stark KI-manipulierte Medien

Link zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 EU AI ACT

Gut zu wissen

Eine generelle Kennzeichnungspflicht für alle mit KI erstellten Inhalte gibt es nicht. Es gilt die redaktionelle Kontrolle. Wenn ihr KI-generierte Texte vor der Veröffentlichung prüft und verantwortet oder sogar überarbeitet, entfällt die Kennzeichnungspflicht in vielen Fällen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kennzeichnet seinen Content dennoch, sobald KI mit im Spiel war.

Mögliche Formulierungen für die Kennzeichnung:

  • Bild mit Unterstützung von KI erstellt
  • Dieses Video enthält KI-generierte Inhalte
  • Sprecherstimme wurde künstlich erzeugt
  • Text mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft

Bitte einfach kenntlich machen

Für Vereine und Ehrenamtliche ist vor allem Absatz 4 des EU AI Act ist relevant:

(4) Betreiber eines KI‑Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Diese Pflicht gilt nicht, wenn die Verwendung zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen ist. Ist der Inhalt Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder analogen Werks oder Programms, so beschränken sich die in diesem Absatz festgelegten Transparenzpflichten darauf, das Vorhandensein solcher erzeugten oder manipulierten Inhalte in geeigneter Weise offenzulegen, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.

Betreiber eines KI‑Systems, das Text erzeugt oder manipuliert, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Diese Pflicht gilt nicht, wenn die Verwendung zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen ist oder wenn die durch KI erzeugten Inhalte einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt.

Im Absatz fünf heißt es noch, dass Informationen „in klarer und eindeutiger Weise bereitgestellt“ werden sollen. Für Vereine haben die Kolleg:innen von Digital vereint das so übersetzt: "Ein Hinweis sollte gut erkennbar und verständlich sein. Er sollte nicht irgendwo versteckt sein, sondern dort stehen, wo Menschen den KI-Inhalt sehen oder damit interagieren.“

Was ist mit Chatbots?

Auch Chatbots – falls ihr auf euren Seiten welche einsetzt – müssen erkennbar sein und eure User müssen wissen, dass sie mit einer künstlichen Intelligenz und nicht mit einem Menschen kommunizieren.

Hier könnt ihr den Chatbot z.B. bei der Begrüßung den Hinweis geben lassen:

„Hallo, ich bin ein KI-Assistent und unterstütze bei Fragen zu unseren Angeboten.“

KI-Kompetenzpflicht für Vereine

Bereits seit 2. Februar 2025 gilt die KI-Kompetenzpflicht für Vereine. Gemäß Artikel 4 KI-Verordnung (KI-VO) müssen alle Organisationen, die KI nutzen, angemessene Maßnahmen zur KI-Kompetenz ergreifen.

Praktische Beispiele dafür sind:

  • Eine (kurze) interne KI-Richtlinie
  • Hinweise zum Datenschutz bei KI-Nutzung
  • Sensibilisierung für Fehler und Halluzinationen von KI
  • Und die Benennung von erlaubten (bzw. verbotenen) KI-Tools

Immer kritisch prüfen

KI ist spannend und spaßig und nicht unfehlbar. Wer sich unkritisch auf ChatGPT, Claude, Gemini & Co. verlässt, riskiert beispielsweise widersprüchliche Satzungstexte oder sogar Datenschutzverstöße.

Wer das Thema vertiefen möchte, kann sich z.B. die Aufzeichnung der Präsentation von Rechtsanwältin Daniela Geue ansehen "Künstliche Intelligenz - ziemlich klug, aber auch recht sicher? KI im Verein sicher nutzen", die sie am 3. März 2026 im Auftrag der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) gehalten hat: zum DSEE-Lernportal.

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