Steueränderungsgesetz | ab 2026 Erleichterungen für Ehrenamtliche und Gemeinnützige
Steuern, Finanzierung, Recht
Die wichtigsten Änderungen ab 1. Januar 2026:
- Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro jährlich
- Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich
- Haftungsprivileg für Ehrenamtliche steigt von 840 auf 3.300 Euro
- Pendlerpauschale steigt von 30 auf 38 Cent/km und gilt auch im Ehrenamt
- Deutliche Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung von 45.000 auf 100.000 Euro
- Anhebung der Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von 45.000 auf 50.000 Euro
- Umsatzsteuer in der Gastronomie sinkt für Speisen von 19 auf 7 Prozent, nicht jedoch für Getränke
- Sphärenzuordnung entfällt für Vereine mit Einnahmen bis 50.000 Euro
- Photovoltaikanlage gefährdet nicht Gemeinnützigkeit, sofern nicht Hauptzweck der Organisation
- E-Sport wird gemeinnützig
Deutliche Verbesserungen für Ehrenamtliche und gemeinnützige Organisationen
Gemeinnützige Organisationen werden durch die Änderungen im Jahressteuergesetz 2025 spürbar entlastet. Die Verbesserungen bei Pauschalen und beim Haftungsausschluss bei leichter Fahrlässigkeit verbessern die Rahmenbedingungen für gesellschaftliches Engagement.
Auch dem Bürokratieabbau wird Rechnung getragen durch die Anhebung verschiedener Freigrenzen und die wegfallende Sphärenzuordnung für kleine Vereine. Dies erleichtert deutlich den buchhalterischen Aufwand, doch eine nachvollziehbare und strukturierte Buchführung sollte unbedingt beibehalten werden.
Das Steueränderungsgesetz 2025 zum Nachlesen
Bundesgesetzblatt, abgerufen am 22. Februar 2026
Gute Zusammenfassungen der Änderungen:
Der Paritätische Gesamtverband:
Steueränderungsgesetz 2025, Beitrag vom 18. Februar 2026
Benedetto - Vereinsmagazin Deutsches Ehrenamt
Was sich für Vereine ändert, Beitrag vom 12. Januar 2026
Haus des Stiftens:
Mehr Spielraum, weniger Bürokratie für Stiftungen und Vereine, Beitrag aus Januar 2026