Förderungen
Versicherungskammer Stiftung: Ehrenamtspreis 2025
Unter dem Motto „Demokratie (er)leben – im Ehrenamt“ wird beim diesjährigen Ehrenamtspreis herausragendes gemeinnütziges Engagement von Organisationen, Projekten, Schulen und Initiativen in Städten sowie Kommunen in Bayern und der Pfalz anerkannt, das sich in seinem Wirken und in den Strukturen an freiheitlichen Werten orientiert.
Der Ehrenamtspreis ist mit 5.000 € dotiert. Die Auswahl erfolgt durch eine unabhängige Fachjury. Zusätzlich stehen insgesamt 40.000 € für den Publikums-Ehrenamtspreis bereit. Hier werden im Rahmen einer öffentlichen Abstimmung vier Projekte mit der höchsten Anzahl an abgegebenen Stimmen jeweils mit Preisgeldern ausgezeichnet.
Bewerbungsfrist: 17. März 2025
Pfalzwerke: Vereinssponsoring-Aktion #heldengesucht
Die Pfalzwerke unterstützen mit ihrer Vereinssponsoring-Aktion #heldengesucht Vereine in der Region. Die Organisationen können sich auf eines von vier Heldenpaketen bewerben:
- Heldenpaket I (Spenden): 20 x 500 Euro Spende
- Heldenpaket IIa (Sponsoring): 25 x 1 Trikot-Set für Erwachsene
- Heldenpaket IIb (Sponsoring): 25 x 1 Trikot-Set für Bambini (unter 7 Jahre)
- Heldenpaket II b (Sponsoring): 50 x 500 Euro für die Vereinskasse
Für das Heldenpakte I dürfen sich nur Fördervereine und soziale Einrichtungen bewerben. Für das Förderpaket II dürfen sich Vereine sowie Abteilungen oder Mannschaften von Vereinen bewerben.
Bewerbungs- und Abstimmungsfrist: 03.03.2025 - 04.04.2025
Auridis Stiftung: Projekte für Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren
Die Auridis Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Frühe Hilfen, Frühe Bildung, Kinder sucht-/psychisch erkrankter Eltern und Gesunde Ernährung.
Befürwortet werden ausdrücklich Bewerbungen von Initiativen, Netzwerken und Organisationen mit wenig Erfahrung in stiftungs- oder öffentlich finanzierten Projekten.
Gemeinnützige Organisationen können Fördermittel in Höhe von bis zu 100.000 Euro beantragen und dies bereits für die Konzeptentwicklung. Möglich ist auch die Beantragung eines Eigenanteils, um sich im Rahmen einer anderen größeren Ausschreibung oder eines anderen Förderantrages bewerben zu können.
Bewerbungsfrist: 28. März 2025
bpb: Wettbewerb "Aktiv für Demokratie und Toleranz"
Der Wettbewerb "Aktiv für Demokratie und Toleranz" zeichnet jährlich erfolgreiche zivilgesellschaftliche Projekte aus, die das Grundgesetz im Alltag auf kreative Weise mit Leben füllen und damit die aktive Demokratie gestalten und Toleranz in der Gesellschaft fördern.
Ziel ist es, bewährte und erfolgreiche Projekte zu würdigen und ihnen mehr Sichtbarkeit zu verschaffen. Gesucht sind Vorbilder und Erfolgsgeschichten der engagierten Zivilgesellschaft, die als "Best-Practice-Beispiele" zur Inspiration und Motivation dienen. Den Preisträgerprojekten winken Preisgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
Bewerbungsfrist: 1. April 2025
DOSB: Sterne des Sports 2025
Die „Sterne des Sports“ sind Deutschlands bedeutendste Auszeichnung für das gesellschaftliche Engagement von Sportvereinen. Es werden Initiativen ausgezeichnet, die sich über ihr sportliches Angebot hinaus gesellschaftlich engagieren, z.B. indem sie aus- und weiterbilden, die politische Bildung fördern, innovative digitale Arbeitsweisen nutzen, die Gleichberechtigung und Diversität fördern u.w.m.
Die Teilnahme am "Sterne des Sports"-Wettbewerb 2025 kann auf zwei Wegen erfolgen. Zum einen können sich Sportvereine mit einem bereits abgeschlossenen Projekt bis zum 30. Juni 2025 bewerben. Wenn zur Realisierung der Initiative im Vorfeld Gelder benötigt werden, dann kann zunächst ein Crowdfunding-Projekt angelegt werden. Nach erfolgreicher Finanzierung und Umsetzung ist ebenfalls eine Bewerbung für den Wettbewerb möglich.
Teilnehmen können alle unter dem Dach des DOSB organisierten Sportvereine, also alle Sportvereine, die Mitglied von Landessportbünden, Spitzenverbänden oder Verbänden mit besonderen Aufgaben sind.
Bewerbungsfrist: 30. Juni 2025
Aktion Mensch: Mikroförderung Barrierefreiheit
Die Aktion Mensch fördert mit ihren Mikroförderprogramm die Barrierefreiheit, Sensibilisierung und den Aufbau von Netzwerken. Sie möchte, dass alle Lebensbereiche für Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Möglich wird dies zum Beispiel durch verschiedene Maßnahmen beim Umbau und der Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit) oder der Gestaltung von Webseiten (digitale Barrierefreiheit). Auch Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) sowie technische Unterstützung wie Elektro-Fahrräder, die die Mobilität von Menschen mit Behinderung erhöhen (beispielsweise Rikschas oder Tandems mit E-Motor) gehören dazu.
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Organisationen und Unternehmen zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. Damit endet auch die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit über die Aktion Mensch zu erhalten. Bis es soweit ist, stellt die Aktion Mensch noch einmal bis zu 5 Millionen Euro für die Herstellung von Barrierefreiheit auf Webseiten zur Verfügung.
Der Zuschuss beträgt maximal 5.000 Euro. Eigenmittel sind nicht erforderlich.